Gesellschaftsrecht

Die Beratung von Unternehmer beginnt vor Gründung einer Gesellschaft. In dieser Phase ist unter Abwägung, gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Kriterien zunächst die „richtige“ Gesellschaftsform zu suchen.

Danach steht die Gründung der Gesellschaft an, bei der es in dieser Phase um die Gestaltung der Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen, die Gestaltung der Geschäftsführer-/Arbeitsverträge etc. geht.

Die Aufgaben von Geschäftsführern sind vielseitig und komplex. An die ordnungsgemäße Geschäftsführung werden von unterschiedlichen Gesetzen hohe Anforderungen gestellt. Geschäftsführer können in Unkenntnis der einschlägigen Regelungen in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht in unerwartete Schwierigkeiten geraten.

Insofern verstehen wir uns als „externe Rechtsabteilung“ für klein- und mittelständische Unternehmen. Wir stehen in allen Phasen auch als Ansprechpartner für strategische Fragenzur Verfügung. Soweit sich Konflikte ohne Zuhilfenahme des Gerichts nicht lösen lassen, übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung vor Gericht.