Verkehrsrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit sämtlichen im Straßenverkehr auftretenden Komplikationen. Sei es bspw. die zivilrechtliche Regulierung von Unfallschäden oder sei es die Vertretung nach Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Beide Felder greifen ineinander und werden von uns mit vieljähriger Erfahrung bearbeitet.

Die Unfallsschadensregulierung umfasst im Wesentlichen die Geltendmachung und Durchsetzung sämtlicher Ihnen entstandener Sachschäden, wie Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten. Wir beraten Sie zu allen dabei auftretenden versicherungsrechtlichen Fragen.

Auch bei der Regulierung auftretender Personenschäden stehen wir Ihnen zur Seite. Hierzu zählt nicht nur das bekannte Schmerzensgeld, sondern vor allem ein etwaiger auftretender Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und nicht zu vergessen der etwaige Unterhaltsschaden Ihrer Angehörigen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die wichtigste Beratung die, die erfolgt, bevor Sie selbst Angaben gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörde machen. Im Verfahren soll die Frage geklärt werden, ob die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit berechtigt und auch nachweisbar ist. Im Falle der Nachweisbarkeit besteht unsere Aufgabe im Verhandeln einer „akzeptablen“ Rechtsfolge. Aufgrund der immer höher werdenden Bußgelder, der strikten Eintragungen im Verkehrszentralregister und der sich ergebenden schwerwiegenden Folgen wie FahrverbotFahrtenbuchauflage oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis wird hier eine professionelle Hilfe unter Kenntnis der immer komplizierter werdenden Fristen und Abbauregelungen immer wichtiger.