Arbeitsrecht

Bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sind zahlreiche Überlegungen anzustellen. Bei neuen Mitarbeitern ist der Anstellungsvertrag in sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht zu gestalten. Gehalt, Firmenfahrzeug, Urlaub, und Arbeitszeiten sind ebenso zu bedenken, wie etwa die Vereinbarung von Probezeit und Kündigungsfristen. Bereits bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses werden entscheidende Weichen zu dessen langfristigen Gelingen gestellt.

Je nach Aufgabenstellung beraten wir Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Während des Arbeitsverhältnisses werden wir Anwälte in den seltensten Fällen gebraucht. Erst, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses ansteht, werden wir wieder tätig. Dann geht es um Fragen der Kündigung oder um den Abschluss von Abwicklungsverträgen etc. Wir unterstützen Sie außergerichtlich ebenso wie vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzverfahren.