Handelsrecht

Im Handelsrecht sind Rechte und Pflichten der Kaufleute geregelt. Von der Gründung und den hierbei zu beachtenden Formvorschriften bis zur Frage, wie Kaufleute ihre „Bücher“ zu führen haben und am Jahresende den Jahresabschluss erstellen müssen, gelten zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Hierbei begleiten wir Unternehmen als „externe Rechtsabteilung“. Wir übernehmen für Sie die Gestaltung von Vertriebsverträgen (Franchise, Lizenz, Handelsvertreter, Vertragshändler).

Zu unseren Mandanten gehören auch HandelsvertreterFranchisenehmer und andere Vertriebsfachleute.


Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses bei Unternehmern

Neu seit 29.07.2014: 9 % statt 8 % Verzugszins !!!

Am 29.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten.

Bis zur Gesetzesänderung galt für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher, sondern beidseits Unternehmer beteiligt sind, gemäß § 288 II BGB a.F. der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 8-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für diese Schuldverhältnisse, die nach dem 29.07.2014 entstanden sind, wurde der gesetzliche Zinssatz gemäß § 288 II BGB n.F.  auf 9- Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz angehoben.


Basiszinssatz unverändert ab 01.01.2021: -0,88 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet den Basiszinssatz und veröffentlicht den aktuellen Stand gemäß § 247  II BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I Satz 2 BGB. Er wird regelmäßig überprüft und zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres an die gesamtwirtschaftliche Konjunktur angepasst bzw. um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist, verändert.