Baurecht
Innerhalb unserer Kanzlei wird das Baurecht zum größten Teil als privates Baurecht betrieben. Dies bedeutet Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als Privatperson oder von Unternehmern untereinander.
Das Baurecht ist als Teil des Werkvertragsrechts zu betrachten. Meist gilt das Werkvertragsrecht, welches im BGB verankert ist, als Grundlage des geschlossenen Vertrages. Darüber hinaus können die sogenannten Normen der VOB (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart werden. Hierdurch werden zusätzliche oder andere Regelungen vereinbart, auf die besonderes Augenmerk zu richten ist.
Auch die Leistung der beauftragten Architekten spielt eine große Rolle. Gerade wenn die Planungsarbeit des Architekten schief gegangen ist, schließen sich eine große Anzahl von Problemen an. Wer haftet nun für Ausführungsmängel am Bau selbst? Wie ist der Architekt zu vergüten? Welche Rolle spielt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)?
Gerne helfen wir Ihnen bei diesen Fragen. Jedoch sind wir auch gerne im Vorfeld der jeweiligen vertraglichen Bindungen für Sie tätig, um nachträgliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Letztlich ist auch das öffentliche Baurecht mit einzubeziehen. Im Rahmen des öffentlichen Baurechts kommt vor allem der Baugenehmigung und den öffentlichen Bauvorschriften die größte Bedeutung zu.
Daneben kann die Beteiligung der Nachbarn am Prozess der Erteilung einer Baugenehmigung eine Rolle spielen.
Für diesen Bereich stehen wir Ihnen ebenfalls im Verwaltungsverfahren zur Verfügung.